Ob für einen Tag, ein langes Wochenende oder ein halbes Jahr.
Autovermietung zu attraktiven Preisen
Ford Fiesta ( 5-Sitzer ) |
Ford Focus ( 5-Sitzer ) |
Ford Tourneo Custom ( 9-Sitzer ) |
Km-Pauschale | |
Tages Tarif 1 | 45,00 € | 80,00 € | 119,00 € | inkl. 400 km |
Tages Tarif 2 | 75,00 € | 110,00 € | 140,00 € | inkl. 700 km |
Wochen Tarif | 260,00 € | 320,00 € | Auf Anfrage | inkl. 1500 km |
Wochenend Tarif | 110,00 € | 160,00 € | 220,00 € |
inkl. 500 km |
Zusatzfahrer 3€ / Tag
Die Mietwagen sind Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung von 500,00 €.
(Muss als Sicherheitsleistung bei Anmietung per Kreditkarte oder in Bar hinterlegt werden)
Mehr-km werden mit 0,38 € je mehr gefahrenen km in Rechnung gestellt.
Der Tages Tarif ist von 08:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr.
Der Wochen Tarif ist von 08:00 Uhr bis zum 8. Tag 08:00 Uhr.
Der Wochenend Tarif ist von Fr. 16:00 Uhr bis Mo. 08:00 Uhr.
Die Fahrzeuge sind vollgetankt, sauber und in ordnungsgemäßem Zustand.
Die Fahrzeuge sind vollgetankt, sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurück zu geben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mietwagen AGB
Autohaus Hippen GmbH
Mietwagen – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Mietvertrages ist die Überlassung eines Mietwagens durch den Vermieter an den Mieter zu den nachfolgenden Bedingungen. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und die gesetzlichen Vorschriften sowie die Regelungen dieser AGB einzuhalten.
2. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Verlängerungen der Mietdauer bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
3. Fahrzeugzustand und Rückgabe
Das Fahrzeug wird dem Mieter in einem verkehrssicheren Zustand mit vollem Tank übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit gleichem Tankfüllstand und ohne neue Schäden zurückzugeben. Vorschäden sind bei Übergabe im Protokoll zu dokumentieren. Bei Rückgabe wird der Zustand erneut gemeinsam begutachtet.
4. Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter und den im Vertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Untersagt sind:
- Teilnahme an Rennen oder Fahrten auf abgesperrten Strecken
- Geländefahrten
- Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln. Dazu zählt:
- Regelmäßige Kontrolle von Ölstand, Reifendruck und Kühlmittel
- Einhaltung von Service-Intervallen bei längerer Mietdauer
- Sofortige Meldung von Defekten, Schäden oder Warnleuchten
- Sorgsamer Umgang mit Innenraum und Karosserie
- Verbot eigenmächtiger Reparaturen
Bei Missachtung haftet der Mieter für daraus entstehende Schäden.
6. Schäden am Fahrzeug und Haftung
Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit verursachten Schäden, die über den üblichen Verschleiß hinausgehen. Dazu zählen:
- Karosserie- und Lackschäden
- Schäden durch Unfälle, auch bei Fremdverschulden (sofern keine Haftungsübernahme nachgewiesen wird)
- Schäden an Reifen, Felgen, Glas und Unterboden (sofern nicht separat versichert)
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz.
7. Verhalten im Schadensfall
Der Mieter ist verpflichtet, bei jedem Schadensfall wie folgt zu handeln:
- Sofortige Benachrichtigung des Vermieters
- Hinzuziehen der Polizei, insbesondere bei Unfall mit Personenschaden, Vandalismus oder unklarer Sachlage
- Anfertigung von Fotos und Unfallskizze
- Erstellung eines schriftlichen Unfallberichts (inkl. Daten der Beteiligten)
- Kein Schuldanerkenntnis vor Ort
8. Schäden durch höhere Gewalt oder Dritte
Schäden, die nicht direkt durch den Mieter oder den Vermieter verursacht wurden (z. B. durch Wild, Sturm, Hagel, Hochwasser, Vandalismus, Diebstahl), müssen unverzüglich gemeldet und dokumentiert werden.
Der Mieter haftet nur dann, wenn ihn eine Pflichtverletzung oder ein Mitverschulden trifft. Eine Selbstbeteiligung gemäß Kasko-Bedingungen kann fällig werden.
9. Technische Schäden am Fahrzeug
Technische Mängel wie Motorstörungen, Bremsprobleme, Elektronikfehler oder Leuchtmittel-Ausfälle sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Das Fahrzeug darf bei sicherheitsrelevanten Mängeln nicht weitergefahren werden.
Der Mieter haftet, wenn er technische Warnsignale ignoriert oder durch Bedienfehler Schäden verursacht.
Eigenmächtige Reparaturen oder der Besuch einer nicht autorisierten Werkstatt sind untersagt.
10. Ersatzfahrzeug, Weiterfahrt und Mietpreisanpassung
Fällt das Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts oder Schadens aus, gilt folgendes:
- Der Vermieter bemüht sich um ein Ersatzfahrzeug, soweit verfügbar.
- Ist kein Ersatzfahrzeug verfügbar und das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, endet der Mietvertrag vorzeitig. Der Mietpreis wird anteilig erstattet.
- Ist das Fahrzeug trotz Defekt weiterhin fahrbereit (z. B. defekte Klimaanlage, kleiner Steinschlag), kann die Fahrt fortgesetzt werden.
- Ein Anspruch auf Mietminderung besteht nur bei wesentlichen Einschränkungen.
- Weitergehende Ansprüche des Mieters (z. B. entgangene Urlaubsfreude, Ersatzkosten) sind ausgeschlossen, sofern kein grobes Verschulden des Vermieters vorliegt.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietverhältnisses verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Autohaus Hippen GmbH
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Notfallnummer: 04461 93140
Handy : 0155062117974