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Ob für einen Tag, ein langes Wochenende oder ein halbes Jahr.

Autovermietung zu attraktiven Preisen 


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Km-Pauschale
 Tages Tarif 1  45,00 €  80,00 €  119,00 € inkl. 400 km 
 Tages Tarif 2  75,00 €  110,00 €  140,00 € inkl. 700 km
 Wochen Tarif  260,00 €  320,00 €  Auf Anfrage inkl. 1500 km 
 Wochenend Tarif 110,00 €  160,00 €  220,00 €

inkl. 500 km
(Custom 1200km)

Zusatzfahrer 3€ / Tag

Die Mietwagen sind Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung von 500,00 €.
(Muss als Sicherheitsleistung bei Anmietung per Kreditkarte oder in Bar hinterlegt werden)
Mehr-km werden mit 0,38 € je mehr gefahrenen km in Rechnung gestellt.
Der Tages Tarif ist von 08:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr.
Der Wochen Tarif ist von 08:00 Uhr bis zum 8. Tag 08:00 Uhr.
Der Wochenend Tarif ist von Fr. 16:00 Uhr bis Mo. 08:00 Uhr.
Die Fahrzeuge sind vollgetankt, sauber und in ordnungsgemäßem Zustand.
Die Fahrzeuge sind vollgetankt, sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurück zu geben.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mietwagen AGB

Autohaus Hippen GmbH

Mietwagen – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Mietvertrages ist die Überlassung eines Mietwagens durch den Vermieter an den Mieter zu den nachfolgenden Bedingungen. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und die gesetzlichen Vorschriften sowie die Regelungen dieser AGB einzuhalten.

2. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Verlängerungen der Mietdauer bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

3. Fahrzeugzustand und Rückgabe

Das Fahrzeug wird dem Mieter in einem verkehrssicheren Zustand mit vollem Tank übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit gleichem Tankfüllstand und ohne neue Schäden zurückzugeben. Vorschäden sind bei Übergabe im Protokoll zu dokumentieren. Bei Rückgabe wird der Zustand erneut gemeinsam begutachtet.

 

4. Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter und den im Vertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Untersagt sind:

  • Teilnahme an Rennen oder Fahrten auf abgesperrten Strecken
  • Geländefahrten
  • Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln. Dazu zählt:

  • Regelmäßige Kontrolle von Ölstand, Reifendruck und Kühlmittel
  • Einhaltung von Service-Intervallen bei längerer Mietdauer
  • Sofortige Meldung von Defekten, Schäden oder Warnleuchten
  • Sorgsamer Umgang mit Innenraum und Karosserie
  • Verbot eigenmächtiger Reparaturen

Bei Missachtung haftet der Mieter für daraus entstehende Schäden.

6. Schäden am Fahrzeug und Haftung

Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit verursachten Schäden, die über den üblichen Verschleiß hinausgehen. Dazu zählen:

  • Karosserie- und Lackschäden
  • Schäden durch Unfälle, auch bei Fremdverschulden (sofern keine Haftungsübernahme nachgewiesen wird)
  • Schäden an Reifen, Felgen, Glas und Unterboden (sofern nicht separat versichert)

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz.

7. Verhalten im Schadensfall

Der Mieter ist verpflichtet, bei jedem Schadensfall wie folgt zu handeln:

  • Sofortige Benachrichtigung des Vermieters
  • Hinzuziehen der Polizei, insbesondere bei Unfall mit Personenschaden, Vandalismus oder unklarer Sachlage
  • Anfertigung von Fotos und Unfallskizze
  • Erstellung eines schriftlichen Unfallberichts (inkl. Daten der Beteiligten)
  • Kein Schuldanerkenntnis vor Ort

8. Schäden durch höhere Gewalt oder Dritte

Schäden, die nicht direkt durch den Mieter oder den Vermieter verursacht wurden (z. B. durch Wild, Sturm, Hagel, Hochwasser, Vandalismus, Diebstahl), müssen unverzüglich gemeldet und dokumentiert werden.
Der Mieter haftet nur dann, wenn ihn eine Pflichtverletzung oder ein Mitverschulden trifft. Eine Selbstbeteiligung gemäß Kasko-Bedingungen kann fällig werden.

9. Technische Schäden am Fahrzeug

Technische Mängel wie Motorstörungen, Bremsprobleme, Elektronikfehler oder Leuchtmittel-Ausfälle sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Das Fahrzeug darf bei sicherheitsrelevanten Mängeln nicht weitergefahren werden.
Der Mieter haftet, wenn er technische Warnsignale ignoriert oder durch Bedienfehler Schäden verursacht.
Eigenmächtige Reparaturen oder der Besuch einer nicht autorisierten Werkstatt sind untersagt.

10. Ersatzfahrzeug, Weiterfahrt und Mietpreisanpassung

Fällt das Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts oder Schadens aus, gilt folgendes:

  • Der Vermieter bemüht sich um ein Ersatzfahrzeug, soweit verfügbar.
  • Ist kein Ersatzfahrzeug verfügbar und das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, endet der Mietvertrag vorzeitig. Der Mietpreis wird anteilig erstattet.
  • Ist das Fahrzeug trotz Defekt weiterhin fahrbereit (z. B. defekte Klimaanlage, kleiner Steinschlag), kann die Fahrt fortgesetzt werden.
  • Ein Anspruch auf Mietminderung besteht nur bei wesentlichen Einschränkungen.
  • Weitergehende Ansprüche des Mieters (z. B. entgangene Urlaubsfreude, Ersatzkosten) sind ausgeschlossen, sofern kein grobes Verschulden des Vermieters vorliegt.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietverhältnisses verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Autohaus Hippen GmbH
Mühlenstraße 73 · 26441 Jever
✉ service@autohaus-hippen.de · ???? www.autohaus-hippen.de

Notfallnummer: 04461 93140

Handy : 0155062117974

TERMIN WERKSTATT

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** Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und gegebenenfalls zum Stromverbrauch neuer PKW können dem „Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch, die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den offiziellen Stromverbrauch neuer PKW” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der 'Deutschen Automobil Treuhand GmbH' unentgeltlich erhältlich ist unter www.dat.de.
Bei den Angaben handelt es sich um Circa-Angaben des Angebot-Erstellers. Die Werte können Erfahrungen zu diesem Modell darstellen oder aus anderen Quellen stammen. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (gemäß PKW-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich auf das angebotene Fahrzeugmodell und dienen Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.